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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2026

AGB für Fahrzeugpflegeleistungen, für Leistungen der Handwäsche, Politur, Fahrzeugaufbereitung sowie Innenraum- und Polsterreinigung durch Mister Glanz Autowäsche Schwerin, Inhaber Ghazi Ahmed.
 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Fahrzeugpflegeleistungen zwischen dem Betrieb und seinen Kunden. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
 

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Der Auftrag kommt durch Annahme des Fahrzeugs, Unterzeichnung des Auftragsformulars oder eine sonstige Auftragsbestätigung zustande. Maßgeblich sind die vereinbarten Einzelleistungen. Zusatzarbeiten werden nur nach Rücksprache ausgeführt, sofern sie nicht zur sicheren oder fachgerechten Durchführung unerlässlich und geringfügig sind.
 

3. Fahrzeugübergabe und Mitwirkungspflichten

Der Kunde informiert über bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, empfindliche Sonderausstattungen, Folierungen, lose Anbauteile und technische Besonderheiten. Persönliche Gegenstände, Dokumente, Bargeld und Wertgegenstände sind vor Übergabe zu entfernen.
 

4. Beschaffenheit und Grenzen der Reinigung

Die Arbeiten werden fachgerecht nach dem bei Auftragserteilung erkennbaren Zustand ausgeführt. Bei tief sitzenden Flecken, Gerüchen, Tierhaaren, Nikotin, starken Verunreinigungen, verwittertem Lack oder materialbedingten Veränderungen kann ein vollständiger Erfolg nicht zugesichert werden.
 

5. Vorschäden und Haftung

Für dokumentierte oder bei Übergabe bereits vorhandene Schäden besteht keine Haftung. Das gilt insbesondere für Steinschläge, Kratzer, Korrosion, lose Zier- und Anbauteile, spröde Dichtungen, beschädigte Felgen, mangelhafte Lackierungen sowie alters- oder materialbedingte Schwächen. Im Übrigen haftet der Betrieb nach den gesetzlichen Vorschriften; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
 

6. Preise und Zahlung

Es gelten die vereinbarten Preise. Mehraufwand wegen nicht erkennbarer außergewöhnlicher Verschmutzung kann nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden. Die Vergütung ist bei Abholung oder Übergabe sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
 

7. Termine und Abholung

Fertigstellungstermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch unvorhersehbaren Mehraufwand oder höhere Gewalt werden unverzüglich mitgeteilt. Das Fahrzeug ist nach Fertigstellungsmitteilung zeitnah abzuholen.
 

8. Abnahme und Reklamationen

Der Kunde prüft das Fahrzeug bei Übergabe. Offensichtliche Beanstandungen sollen im Übergabebericht festgehalten werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen. Der Betrieb erhält Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung.
 

9. Fotos und Dokumentation

Fotos des Fahrzeugs dürfen zur Zustands- und Schadensdokumentation angefertigt und intern gespeichert werden. Eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung.
 

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung, Dokumentation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Ergänzende Hinweise ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzinformation.

Siehe Datenschutzvereinbarungen

 

11. Verbraucherstreitbeilegung

Der Betrieb ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine anderslautende gesetzliche Verpflichtung besteht.
 

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Schwerin Gerichtsstand. Unwirksame Einzelbestimmungen lassen die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Vor Verwendung im Geschäftsverkehr sollte eine anwaltliche Prüfung erfolgen.


 

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